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Allgemeinen Geschäftsbedingungen von event21 Veranstaltungtechnik 

§1 Sachschäden
Jeglichen Sachschäden am Mietmaterial von event21 Veranstaltungstechnik, die nicht durch das Personal von event21 Veranstaltungstechnik entstanden sind, sondern durch Gäste, Vandalismus oder sonstige Fremdeinwirkungen sind ausschließlich vom Veranstalter zu tragen. Beschädigte oder fehlende Komponenten werden zum Wiederbeschaffungspreis und nicht zum Zeitwert in Rechnung gestellt. Zudem werden 100€ pauschal als Aufwands- und Aufallentschädigung berechnet.


§2 Personenschäden
Event21 Veranstaltungstechnik übernimmt keinerlei Haftung an Personenschäden. Diese sind vollständig vom Veranstalter zu tragen. Der Dienstleister haftet nicht für Gehör- und sonstige Gesundheitsschäden, die im Zusammenhang mit den verliehenen Geräten entstanden sind.


§3 Mietmaterial
Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die gewünschte Ware voll funktionsfähig erhalten hat und in einem einwandfreien und sicheren Zustand. Auf Wunsch kann das gemietete Material, im Beisein des Kunden getestet werden. Der Kunde ist verpflichtet die gemieteten Gegenstände im selben Zustand abzugeben wie er sie erhalten hat. Sollte dies nicht der Fall sein tritt § 1 in Kraft.


§4 Mietpreis
Der Kunde ist verpflichtet den schriftlich ausgemachten Mietpreis nach der Veranstaltung in Bar oder bist spätestens vier Wochen nach der Veranstaltung zu überweisen. Mit einer schriftlichen Ausnahme von event21 Veranstaltungstechnik kann der Kunde auch den Mietpreis innerhalb eines längeren Zeitraumes nach der Veranstaltung überweisen. Sofern kein Angebot vom Kunden angefordert wurde, werden die branchenüblichen Vermietpreise berechnet.


§5 Vertragsrücktritt
Der Kunde hat einen Kündigungsfirst von 21 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, wo keine Kosten anfallen. Sollte diese nicht eingehalten werden, so fallen folgende kosten an:
14 Werktage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
7 Werktage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
01 Werktag vor Mietbeginn 70% des Mietpreises
Am selben Tag 100% des Mietpreises
Die Kündigung des Mietvertrags muss schriftlich erfolgen.


§6 GEMA
Eventuelle GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. Diese werden bei einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. öffentliche Partys gegen Eintritt) fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Veranstalter zu entrichten. Für Veranstaltungen mit rein privatem Charakter (geschlossene Gesellschaft, ohne Eintritt, Gäste mit persönlicher Beziehung zum Veranstalter) sind keine GEMA-Gebühren zu entrichten.


§7 Transport
Für den Transport der Mietsachen wird Lager (Silcherstraße 2 Schnürpflingen) eine Pauschale von 150€ für 100km fällig zzgl. Spritkosten.  Alles über 100km wird mit 0,30€/km berechent zzgl. Spritkosten.


§8 Ankunftszeiten
Die Veranstaltungsräumlichkeiten müssen zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich sein oder der Veranstalter hat am vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung am Lager zu erscheinen. Vom Veranstalter verschuldete Wartezeiten werden mit 20€ pro angefangene Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt.


§9 Gefahren für Personal und/oder Mietmaterial
Falls Mitarbeiter oder Subunternehmer von event21 Veranstaltungstechnik nach eigenem Ermessen die Sicherheit ihrer Person, der Materialien oder der Gäste nicht mehr gewährleistet sehen (z.B. stark alkoholisierte/randalierende/aggressive Personen) und der Veranstalter nach Aufforderung seitens des Personals keine oder nicht erfolgreichen Maßnahmen ergreift, führt dies zum Ende der Dienstleistung(en) ohne Recht seitens des Veranstalters auf Rückerstattung jeglicher Kosten und/oder Schadensersatz. Liegt eine Gefahrensituation (z.B. durch stark alkoholisierte/randalierende/aggressive Personen) vor und ist der Veranstalter in kurzer Zeit nicht auffindbar und/oder nicht zurechnungsfähig, können Mitarbeiter oder Subunternehmer des Dienstleisters selbstständig und nach eigenem Ermessen die Veranstaltung beenden und gegebenenfalls Polizei- und Ordnungskräfte informieren. Dies führt zum Ende der Dienstleistung(en) ohne Recht seitens des Veranstalters auf Rückerstattung jeglicher Kosten und/oder Schadensersatz.


§10 Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder mutwillig durch den Veranstalter oder seinen Gästen verursacht werden, haftet der Veranstalter. Nach der Veranstaltung prüft der Dienstleister sämtliche Materialien auf Vollständigkeit, Funktion und Sauberkeit. Fällt eine Beanstandung an, für dessen Ursache der Veranstalter selbst oder seine Gäste verantwortlich sind, können die Kosten für die Rückstellung auf Originalzustand der Materialien vor der Veranstaltung dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Beanstandungen können bis zu 14 Tage nach Veranstaltungsende geltend gemacht werden. Insbesondere bei Diebstählen oder wirtschaftlichen Totalschäden haftet der Veranstalter und zahlt den Neupreis des beanstandeten Materials an event21 Veranstaltungstechnik. Sofern der Dienstleister durch äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Veranstalter kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Der Veranstalter hat für ausreichenden Schallschutz und Sicherheit zu sorgen und den Dienstleister bei Überschreiten der behördlich zugelassenen Emissionsgrenzwerte darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere haftet und bürgt der Veranstalter zudem für sämtliche behördliche Maßnahmen, die infolge von Vernachlässigung der oben genannten und gesetzlicher Pflichten, vollzogen werden. Die Mitarbeiter und Subunternehmer des Dienstleisters handeln jederzeit, insbesondere auch bei privaten Veranstaltungen, nach den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV), der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und der Bauordnung. Werden vom Veranstalter eine oder mehrere dieser Vorschriften missachtet (z.B. fehlende Sekundärsicherungen bei Dekorationen, verstellte Fluchtwege, etc.), kann der Dienstleister seine Dienstleistung(en) verwehren oder abbrechen - Wiederherstellung einer vorschriftsgemäßen Veranstaltung nach DGUV, MVStättVO und der Bauordnung führt zur Wiederaufnahme der Dienstleistung(en).


§11 Werbung
Event21 Veranstaltungstechnik behält sich vor, bei Projekten, bei denen der Großteil (Personal oder/und Material >50% des Gesamtaufwands) der Arbeit auf event21 Veranstaltungstechnik entfällt, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen vorzunehmen und diese zu Werbezwecken und sonstigen Zwecken zu verwenden und zu verbreiten. Ferner stimmt der Veranstalter ausdrücklich zu, zu Referenz- und Werbezwecken namentlich genannt werden zu dürfen. Außerdem bestätigen der Kunde das event21 Veranstaltungstechnik Werbung für sich machen darf und Flyer oder sonstige Werbeartikel auslegen kann und/oder das Firmenlogo als Gobo zu projizieren.


 §12 Persönliche Daten
Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden:
Event21 Veranstaltungstechnik
Adresse: Anton-Bischof-Straße 8
89264 Weißenhorn
Tel.: +49 151 28499093
E-Mail: info@event21.net

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